C.W. Hübner, Deutsche Auswanderer, 1846 (Detail)
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Für mehrere bayerische Frauen und Männer war die Entscheidung, nach Griechenland auszuwandern, mit einer Eheschließung verbunden. Das Artikel bezieht sich auf diese bayerischen Ehen mit griechischer Aussicht.
Deutschland: Massenarmut, Übervölkerung und die Ehefreiheit
Die ganze Zeit der ottonischen Regierung in Griechenland (1832-1862) stimmt zeitlich mit einer Periode von Massenarmut in Deutschland, besonders in den dichtbesiedelten südwestlichen Staaten, überein.
In der Anschauung der Zeitgenossen und folglich der malthus'schen Theorie wurde die Übervölkerung als Hauptgrund dieses Problems betrachtet, nämlich die "unvernünftige" Zunahme des Proletariats, mit der der geringe Produktivitätsanstieg und die niedrige Nahrungsmittelproduktion kaum Schritt hielten. Das Problem wurde hauptsächlich durch die konservative Politik der Geburtskontrolle bekämpft und zwar durch die Beschränkung der Ehefreiheit der Mittellosen.
Bayern: dura lex
Die repressivste Form einer verehelichungsbeschränkenden Gesetzgebung galt während des 19. Jahrhunderts in Bayern. Das lag daran, dass seit Juli 1834 dort nur die Gemeinderäte darüber beschlossen, ob ein Besitzloser sich niederlassen, heiraten oder ein Gewerbe ausüben durfte. Ihren Anspruch auf Mitsprache- und Vetorecht begründeten die Gemeinde damit, dass die Besitzlosen die Armenkassen überlasteten.
Der Ansässigmachungstitel -und damit auch das Recht zu heiraten- wurde nur bei Grund- oder Hausbesitz, einer Gewerbekonzession oder einem gesicherten Nahrungsstand gewährt. In der Tat jedoch wurde das Urteil der Gemeinde auch von den politischen Ideen und der Konfession des Gesuchstellers sowie von der Furcht vor Konkurrenz beeinflusst. Wegen der Willkür der Gemeinden wurden 6-10% der Ehen verhindert.
Diese Politik führte einerseits zu einer Reduzierung der Ehen, andererseits zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Heiratsalters, wie auch des Anteils der unehelichen Kinder.
Als ein Mittel gegen die Übervölkerung und für die Armutsbekämpfung wurde auch eine staatlich gelenkte Auswanderung durchgeführt. Bayerns Anteil im grossen deutschen Auswanderungsstrom des 19. Jahrhunderts war mit 260.000 Auswanderer (aus 4 Millionen Bewohnern) in der Periode 1834-1864 einer der bedeutendsten. Die Hindernisse, welche dei Gemeinden zur Ansässigmachung, Verehelichung und Gewerbefreiheit setzten, trugen zu dieser Tatsache bei.

F. Schlesinger, Im Auswanderungsbüro
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Griechenland: ...einem milderen, südlichen Himmel...
Im staatlich geförderten Versuch der Niederlassung bayerischer Untertanen in der Fremde nahm Griechenland wegen der geschichtlichen Umstände eine besondere Stelle ein. Das nunmehr freie, dennoch verwüstete Land von 750.000 Bewohnern, wo der Sohn König Ludwigs I regierte, benötigte dringend eine Verstärkung seiner Bevölkerung durch Arbeits- und Fachkräfte. Die dortige Ansiedlung von mehreren armen, aber nützlichen Menschen sollte beiden Ländern zu gute kommen. Bekanntmachungen durch die Presse und Propagandabücher, die Griechenland als ein Land von guten Chances anpriesen, waren reichlich vorhanden. In diesem Klima wurde auch die Heirat benutzt, um mögliche junge Auswanderer zu motivieren.
Die ersten Aussiedler nach Griechenland waren eigentlich die in der Mehrheit ledigen freiwilligen Soldaten. Wie es aus den Quellen hervorgeht, entschieden sich mehrere von ihnen nach ihrer Werbung in München (1833-35) für eine Eheschließung. Das gaben sogar die Zeitungen verschiedenartig bekannt:
Die Parade der königlich griechischen Truppen am Dienstag [...] war wunderschön. [...] Viele wurden erst Tags vorher in den hiesigen Kirchen getraut und viele Frauen und Kinder machten den Marsch mit.
(Die Bayer'sche Landbötin Nr 116/26.9.1833, S.1010)
Verehelichungen dürfen in ungemessener Zahl vorgenommen werden, welche Gelegenheit indessen die Freywilligen nicht so häufig benutzen, als es die heirats- und auswanderungslustigen Mädchen aus der dienenden Klasse wünschen.
(Die Bayer'sche Landbötin Nr 135/9.11.1833, S.1170)
Unter den gestern früh 9 Uhr abmarschirten griechischen Truppen haben 33 Individuen die Verehelichungserlaubniß erhalten, von welchen ein Soldat protestantischer Konfession dahier getraut wurde, und die andern katholischen Heiraths-Kandidaten auf dem Durchmarsche in Altötting getraut werden.
(Der bayerische Volksfreund 16.11.1833, S.1)
In der Presse erschienen auch kleine Anzeige, wo die Einreihung in die griechische Armee und die Auswanderung mit dem Heiratswunsch verknüpft sind:
Ein Mann in den besten Jahren, welcher Feldwebel in königlich griechischen Diensten ist, in 2 bis 3 Monaten nach Griechenland abreist, und im Stande ist, eine Frau anständig zu ernähren, sucht ein Mädchen oder eine Wittwe zur Frau, elche sich entschließen könnte mit ihm nach Griechenland zu reisen. Dieselbe darf nicht über 23 Jahre alt, muß von angenehmen Aeußern seyn, und ein Vermögen von wenigstens 500 fl. besitzen.
(Die Bayer'sche Landbötin Nr 127/23.10.1834, S.1058)
Die heiratswilligen Soldaten hatten dem Werbevertrag zwischen Bayern und Griechenland (Art.23) gemäß nicht nur die in den Bayerischen Gesetzen vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen, sondern auch die Bewilligung der königlich griechischen Regierung einzuholen.Trotzdem scheint es, dass die Werbkommission zu München eine Heiratserlaubnis auch denjenigen erteilte, die gesetzlich dazu nicht berechtigt waren. Hinweise dafür finden sich im Zeugnis von Christoph Neeser und in den Dokumenten des Ottonischen Archivs.
In den Erinnerungen von Neeser werden diese eiligen Ehen, die fast konspirativ in einer kleinen Kapelle an den Grenzen mit Österreich von einem Pfarrer, den die Werbkommission zu diesem Zweck dort geschickt hatte, geschlossen wurden, als eine Schande für die bayerischen Behörden bezeichnet, denn sie wurden sittenlosen Frauen und Leuten aus dem Pöbel erlaubt, denen das bayerische Gesetz wegen ihres schlechten Benehmens das Eherecht nie verleihen würde. Die Meinung, dass die Armut auf die Sittenlosigkeit der unteren Sozialschichten zurückzuführen sei, die also selbst Schuld an ihrer Verarmung tragen, war im 19. Jahrhundert ein Topos; ein Heiratsgesuch könnte die Gemeinde mit der einfachen Begründung ablehnen, dass die Braut offenkundig schlechte Haushälterin war.
Die von der Werbkommission genehmigten Ehen würden im Falle, dass das Paar später nach der Heimat zurückkehren wollte, in Bayern nicht anerkannt; ebenso wenig gewährleisteten sie den Eheleuten in Griechenland gleiche Rechte wie die der verheirateten nach den bayerischen Gesetzen. Ein Beispiel dazu bieten Josepha Racke und Joseph Hasenknopf, die die Heiratserlaubnis von der Werbkommission bekamen; kurz nach ihrer Ankunft in Griechenland wurde Joseph in Mani getötet und Josepha von den Manioten gefangen genommen; als sie freigelassen wurde, hatte sie noch kaum ihre Kleidung. Obwohl sie eine Witwe war, konnte ihr keine Pension oder Entschädigung genehmigt werden, weil ihre Ehe nicht völlig rechtmäßig war.
Es handelte also um "unvollkommene" Ehen, die nur durch die Ansässigmachung der Eheleute in Griechenland völlig legalisiert werden konnten, nämlich nach ihrer Entlassung aus dem bayerischen Untertanenverband und ihrer Einbürgerung in einer griechischen Gemeinde.
Wozu dienten also die Ehen der Werbkommission, die kein Recht garantierten? Wie schon gesagt, waren sie für Bayern ein Mittel zur Förderung der Migration und für Griechenland ein Lockmittel, um nützliche Einwanderer anzuziehen. Für die Auswanderer selbst können wir, soweit eine Verallgemeinerung der Einzelschicksale erlaubt ist, ökonomische, soziale und psychologische Gründe vermuten: Vielleicht glaubten sie, dass die Partnerschaft ihr neues Leben in einem fremden Land erleichtern würde; vielleicht wünschten sie so früh wie möglich das ihnen bis dann verbotene Familienleben zu beginnen; vielleicht hofften sie, dass Ehepaare in Griechenland mehr Chancen auf Unterstützung -Land, Geldunterstützung- im Programm der Ansiedlung von deutschen Einwanderern hätten. Schließlich bildete der Wunsch der Verlobten, die schon lange unverheiratet zusammenlebten, ihre Kinder möglichst bald zu legitimieren, ein Heirats- und Migrationsmotiv.
Ähnlichkeiten mit deutschen Emigranten in andere Länder fehlen nicht. Manche Auswanderer nach Australien wurden unmittelbar vor dem Abmarsch oder auf der Reise etwa von Schiffskapitänen getraut, um vom Verpflichtungsprogramm zu profitieren oder die Unterstützungsbeiträge von den Kolonialbehörden zu bekommen. Für Auswanderer nach Algier (1853) ist bezeugt, dass eine Trauung oft am Tag vor der Abreise deswegen stattfand, weil Familien pro Kopf weniger kosteten als Einzelpersonen im Fall einer von der Gemeinde unterstützte Auswanderung; das ist allerdings für Griechenland nicht festgestellt.

C.W. Hübner, Deutsche Auswanderer, 1846
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Mit Weib und Kind über das falsche See
Mehrere im Ottonischen Archiv dokumentierte Einzelfälle weisen auf die Heiratsauswanderung aus Bayern nach Griechenland hin. Ein Beispiel ist das von Margarethe Hunger, die sich im folgenden Brief an König Otto beschwert, dass die griechische Regierung die Genehmigung ihrer Heirat mit Joseph Stehr aufhält.
[...] Schon seit einem Zeitraum von 17 Jhren lebe ich mit dem dermale in Eurer Majestaets Pionier-Bataillon eingereihten Pionier Joseph Stehr in den innigsten Verhältnissen und wir beide haben eine Tochter Namens Theresia erzeugt, die dermale 17 Jahre zählt, und sich noch im Vaterlande befindet. Jeder von uns beiden Teilen ohne Vermögen -war es trotz der häufig angestellten Versuche und vieler Kosten-Auslagen aber rein unmöglich, uns im Vaterlande häuslich niederlassen zu können, obschon mein Bräutigam als gelernter und nach dem Zeugniß seiner dermaligen Herrn Vorgesetzten gewiß sehr brauchbarer Maurer hinlänglich im Stande gewesen wäre, eine Familie redlich zu ernähren, und so unser Kind im Lande der Ehe zu erziehen, oder demselben eine legitime Geburt zu verschaffen.
Mit dem Eintritte des für ganz Bayern so freudigen Ereignisses der Thronbesteigerung Griechenlands durch die Allerhöchste Person Eurer Majestät leuchtete uns ein neuer Hoffnungsstern der endlichen Realisierung unserer Wünsche, nachdem inhaltlich der vaterländischen Journale Professionisten aller Art für die Erbauung der größtenteils zerstörten Städte und Dörfer des neu gegründeten Reichs aufgefordert wurden. Auf Grund dieses ließ sich Joseph Stehr in die für den Dienst Eurer Majestät geworbene Truppe, und zwar in der 3ten Pionier Kompagnie anwerben, und ich folgte demselben mit Aufbietung meiner letzten Vermögenskräfte hierher. Nunmehr aber werden unsrer Verehelichung Hindernisse im Wege gelegt. Bereits hat mein Bräutigam auf dem Dienstwege sein Gesuch vorgestellt, konnte aber Nichts erwirken, und so sehe ich mich in ein Labyrinth von Elend und Jammer versetzt, aus dem ich nicht leicht herausfinde, weil mir sogar gänzlich die Mittel fehlen, wieder die Rückreise ins Vaterland antreten zu können. [...]
Unter der Versicherung, daß mein Bräutigam und ich recht gerne uns in Griechenland ansiedeln, und treue Unterthanen Eurer Majestät werden wollen, glaube ich mir schmeicheln zu dürfen, daß [...] die gebetene Gnade gewiß an keinen Unwürdigen um so weniger verschwendet sein wird, als sich mein Bräutigam seit dem Eintritt in Eurer Majestäts Truppenkorps allen Strapazen und Anstrengungen, und namentlich in den verhängnißvollen Tagen der Campagne von Maina unterzog.
[...]
Athen, den 9ten Dezember 1834
Margarethe Hunger
aus Cham im bayerischen Unterdonaukreise
Noch mehrere nach Griechenland ausgewanderte und dort eingebürgerte Familien mit unehelichen Kindern tauchen im Ottonischen Archiv auf.
Andreas Wildner und Elisabethe Lenard reisten nach Griechenland mit ihren unehelich geborenen Töchtern Katharina und Kunigund. Die Eltern heirateten sich und wurden in Griechenland eingebürgert. Die Töchter wurden daselbst an Franz Seiller und Georg Pfriem verehelicht.
Ignaz Bregler und Genowefa Sagmehl hatten schon ein Kind, als sie in Griechenland einwanderten, wo sie getraut wurden.
Rückkehr
Leider nahmen die Dinge für diese Familien nur selten einen guten Verlauf. Die Handwerker und Bauer sahen sich in Griechenland mit einem Mangel an Gebäuden, Werkzeugen, Tieren zum Pflügen und Rohmaterial konfrontiert und entschieden sich nach der Heimat zurückzukehren, auch wenn ihre Ehe dort ungültig wäre.
Ihre Rückkehr war aber aus demselben Grund unerwünscht, aus dem ihre Abreise erwünscht war. Das ist in den Verhandlungen merkbar, die in den griechischen Militärabteilungen zwischen Offizieren und verheirateten Soldaten, deren Dienstzeit 1836 endete, geführt wurden. In diesen Besprechungen ist die Absicht der Behörde klar, die Soldaten von den Vorteilen ihres Aufenthalts in Griechenland sowie den Nachteilen einer Rückkehr zu überzeugen. Die zu beantwortende Fragen lauteten etwa:
-Wer hat ihnen die Erlaubniß zu ihrer Verehelichung gegeben?
-Haben Sie die Erlaubniß zu ihrer Verehelichung aus Bayern resp. von der Gemeinde erhalten, zu welcher Sie gehören?
-Was wollen Sie anfangen, wenn ihre Dienstzeit in der königlich griechischen Heere zu Ende ist?
-Warum bleiben Sie nicht hier, wo es ihnen jedenfalls doch, da Sie kein Vermögen besitzen, schwer fallen wird, wieder als Bürger und Meister in München zu arbeiten?
-Wollen Sie sich nicht auf Ihr Handwerk in Griechenland ansäßig machen, oder sprechen Sie auf Grund und Boden an?
Eine gerettete Reihe von 34 solchen Protokollen zeigt, dass die Weigerung der Soldaten, in Griechenland zu verbleiben, unabhängig von der Gültigkeit ihrer Ehe oder dem Besitz eines Vermögens war; auch diejenigen, die in Deutschland eine ungültige Ehe hatten oder kein Vermögen besaßen, zogen vor, ihren Unterhalt in der Heimat durch ihr Handwerk zu erwerben. Nur 7 aus 34 Individuen erlangten ihre Ansässigkeit in Griechenland. Die entäuschende Situation wird vom Kriegsminister in einem Bericht an Otto (1837) kommentiert:
Auffalend ist, daß so sehr wenige verheirathete Individuen Bereitwilligkeit zur Ansäßigmachung zeigten. Man hat daher die spezielle Vernehmung aller dieser Individuen angeordert, ihnen die Verlegenheiten ans Herz gelegt, welche ihnen der Mangel des Heimaths-Rechtes zuziehen würde -jedoch vergebens. Würde Unterstützung zur Ansäßigmachung bewilligt, so wären die verheiratheten [...] zuvörderst zu empfehlen.
Die Umsiedlung nach Griechenland löste also das Problem der Heiratsauswanderer nur im engeren Sinn: Die Heirat wurde ihnen dort nicht versagt. Im weiteren Sinn aber erreichten sie die für das Überleben einer Familie nötige finanzielle Absicherung nicht. Die armen Aussiedler blieben arm und früher oder später mussten sie die Hoffnung, ihr Lebensglück in Griechenland zu finden, aufgeben. Zurück in der Heimat konnten vielleicht einige durch die Verbesserung ihrer Lage ihre Familie legitimieren; die übrigen mussten bis 1868 abwarten, wo die Verehelichungsbeschränkungen abgeschaffen wurden; und diejenigen, die schon in Griechenland eingebürgert worden waren, stellten bei der Rückkehr fest, dass sie das deutsche Heimatrecht für immer verloren hatten und als Heimatlose registriert werden mussten -auf der Suche nach einer zweiten Heimat hatten sie keine Heimat mehr. Der Plan scheiterte und die einzigen unbemittelten deutschen Familien, die in Griechenland weitermachten, waren die Bauer von Arakly (Irakleion) bei Athen und wenige Bergleute bei Kymi auf Euböa.
Hoffentlich wird eine künftige systematische Untersuchung der deutschen Auswanderung nach Griechenland der ottonischen Zeit unsere Bemerkungen über die Heiratsauswanderer auch statistisch belegen; diese basieren vorerst auf Angaben des Ottonischen Archivs und der deutschen Presse des 19. Jahrhunderts, sie scheinen allerdings von Studien bestätigt zu werden, welche die deutsche Migration nach anderen Ländern der Welt betreffen, wo immer deutsche Auswanderer das Recht zu arbeiten, zu heiraten und eine Familie zu gründen beanspruchten.
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Quellen
Unveröffentlicht
Athen, Generalstaatsarchiv, Ottonisches Archiv der königlichen Kanzlei
Athen, Generalstaatsarchiv, Ottonisches Archiv des Kriegsministeriums
Veröffentlicht
Zeitungen
Die Bayer'sche Landbötin 1833, 1834
Der bayerische Volksfreund 1833
Literatur
Χριστόφορου Νέεζερ, Απομνημονεύματα των πρώτων ετών της ιδρύσεως του ελληνικού βασιλείου, 1911
Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866, 1998 (19831)
Klaus-Jürgen Matz, Pauperismus und Bevölkerung, 1980

